Außerschulische Förderung und Therapie:
- Lese-und Rechtschreibstörung (Legasthenie)
- Rechenstörung (Dyskalkulie)
- Allgemeine Schulschwierigkeiten
- Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen
- Merkfähigkeit
- Lern- und Leistungsblockaden
- Superlearning
Es ist immer ein Einzeltraining, so bekommt Jeder und Jede die optimale Unterstützung.
Eine Förderung nach §35aSGBVIII des Kinder- und Jugendhilfegesetzes möglich.
Das heißt, dass das Jugendamt die Kosten der Behandlung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen übernehmen kann.