Schulschwierigkeiten

Außerschulische Förderung und Therapie:

  • Lese-und Rechtschreibstörung (Legasthenie)
  • Rechenstörung (Dyskalkulie)
  • Allgemeine Schulschwierigkeiten
  • Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen
  • Merkfähigkeit
  • Lern- und Leistungsblockaden
  • Superlearning

Es ist immer ein Einzeltraining, so bekommt Jeder und Jede die optimale Unterstützung.

Eine Förderung nach §35aSGBVIII des Kinder- und Jugendhilfegesetzes möglich.
Das heißt, dass das Jugendamt die Kosten der Behandlung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen übernehmen kann.